Compliance

Alloggiati Web: Gästemeldung in Italien erklärt

Wie Gastgeber in Italien ihre Gäste über Alloggiati Web der Polizei melden: Fristen, Zugangsdaten, Identifizierung nach dem Urteil von 2025 und Strafen.

EasyRentFlow Team
8 Min. Lesezeit

Wer in Italien Unterkunft gewährt, auch als Privatperson für wenige Nächte, muss jeden Gast über das Portal Alloggiati Web der Staatspolizei melden. Das ist eine strafrechtliche Pflicht, und die Regeln zur Identifizierung haben sich Ende 2025 erneut geändert. Stand: Oktober 2026.

Wer muss Alloggiati Web nutzen?

Artikel 109 des TULPS (italienisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit) gilt für alle, die Unterkunft gewähren: Hotels, B&Bs, aber auch Kurzzeitvermietungen bis 30 Tage und private Vermieter ohne Umsatzsteuernummer. Schon eine Nacht reicht. Gäste dürfen nur mit gültigem Ausweis aufgenommen werden.

Die Fristen

  • Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bei Aufenthalten über einen Tag.
  • Innerhalb von 6 Stunden bei Aufenthalten von einem Tag oder weniger.

Zugangsdaten beantragen

Die Zugangsdaten vergibt die für die Unterkunft zuständige Questura (Polizeipräsidium) auf Antrag mit Ausweiskopie und Angaben zur Unterkunft. Jede Questura veröffentlicht ihr Verfahren.

Was gemeldet wird

Für jeden Gast ein Meldeschein mit Personalien, Staatsangehörigkeit, Daten und Ausweisdokument. Bei Familien und Gruppen wird das Familien- bzw. Gruppenoberhaupt mit vollständigen Dokumentdaten gemeldet, die übrigen Mitglieder mit ihren Personalien. Meldescheine können einzeln erfasst oder als Datei im vorgegebenen Festformat hochgeladen werden. Bewahren Sie die Bestätigung des Portals auf.

Identifizierung nach dem Urteil des Staatsrats

Im November 2024 schrieb das Innenministerium die persönliche Identifizierung vor. Das Verwaltungsgericht Latium hob das im Mai 2025 auf, doch am 21. November 2025 hat der Staatsrat (Urteil Nr. 9101/2025) die Anordnung wieder in Kraft gesetzt. Heute gilt:

  • die Identität muss in Echtzeit bei Ankunft mit dem Dokument abgeglichen werden;
  • persönlich ist das konform, ebenso ein Live-Videoanruf, der den Vergleich von Gesicht und Dokument erlaubt;
  • ein Self-Check-in ohne jede Echtzeitprüfung ist nicht konform.

Dokumente vorab online zu sammeln bleibt sinnvoll, ersetzt die Echtzeitprüfung aber nicht.

Strafen

Unterlassene oder verspätete Meldung wird nach Artikel 17 TULPS mit Haft bis zu drei Monaten oder Geldstrafe bis zu 206 € geahndet.

Was oft verwechselt wird

  • CIN: Seit 1. Januar 2025 braucht jede Kurzzeitvermietung einen nationalen Identifikationscode, der in Inseraten anzugeben ist.
  • Kurtaxe: eine separate kommunale Pflicht, die Airbnb in vielen Gemeinden seit 15. Februar 2024 einzieht. Siehe Wer kassiert die Kurtaxe.

Wie EasyRentFlow hilft

  • Gäste senden ihre Daten und Fotos ihrer Dokumente vor der Anreise per Handy.
  • Sie prüfen und genehmigen jedes Dokument; der Gast erhält das Ergebnis per E-Mail.
  • Alloggiati-Web-Modul (Italien): erstellt die Datei im Festformat direkt aus dem Gästeregister, mit ISTAT-Gemeindecodes und Dokumenttypen.

Mehr zu den Funktionen des Gästeregisters.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Das Verfahren erfahren Sie bei Ihrer Questura.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich Gäste melden?+

Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft, bei Aufenthalten bis zu einem Tag innerhalb von 6 Stunden.

Ist Self-Check-in mit Schlüsselbox in Italien erlaubt?+

Nicht allein. Seit dem Urteil des Staatsrats vom 21. November 2025 muss die Identität in Echtzeit geprüft werden, persönlich oder per Live-Video.

Welche Strafe droht?+

Nach Artikel 17 TULPS Haft bis zu drei Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 206 €.